Information zur Videoüberachung

  • auf dem Gelände der bigpark GmbH & Co.KG in der Stuttgarter Straße 51 – 69 in 74321 Bietigheim-Bissingen
  • auf dem Gelände der  DLH Invest GmbH & Co.KG in der Rudolf-Dieselstraße 9-11 sowie im Länderrain 1-5 in 71732 Tamm

nach Art. 13 Abs. 1 lit. e und f sowie Abs. 2 lit. b bis f DS-GVO

Wer schaut in die Kameras?
Die Berechtigung für die laufende Kontrolle der Anlage haben ausschließlich zwei Mitarbeiter des Facility Managements der bigpark GmbH & Co.KG, die sich im angestellten Verhältnis des Unternehmens mit entsprechender Verschwiegenheitsverpflichtung befinden.
Dies gilt ebenfalls für die hundertprozentige Tochtergesellschaft der bigpark GmbH & Co.KG, unter der Firmierung DLH Invest GmbH & Co.KG, beide mit Sitz in Bietigheim-Bissingen.

Wie sind die Kameras eingestellt?
Die Kameras überwachen ausschließlich das Gelände der bigpark GmbH & Co.KG in der Stuttgarter Straße 51 – 69 in 74321 Bietigheim-Bissingen und der DLH Invest GmbH & Co.KG in der Rudolf-Dieselstraße 9-11 sowie im Länderrain 1-5 in 71732 Tamm. Bereiche die sich außerhalb des Geländes, wie z.B. im öffentlichen Raum oder außerhalb des Geländes befinden sind entsprechend verpixelt.

Wann wird in eine Aufzeichnung geschaut?
Einer Aufzeichnung wird nur nach Aufforderung oder Feststellung eines Deliktes bzw. einer Straftat nachgegangen oder diese angeschaut. Hierbei handelt es sich insbesondere um Straftaten, die polizeilich nachverfolgt werden.

Wann wird ein Livestream angeschaut?
Ein Livestream wird nur dann angesehen, wenn unmittelbar der Verdacht auf eine Straftat besteht. Die Firma bigpark GmbH & Co.KG und deren Tochtergesellschaft DLH Invest GmbH & Co.KG ist nicht daran interessiert einfach nur Personen zu beobachten.

Wer bekommt Einsicht auf eine Aufzeichnung?
Eine Aufzeichnung, kann dem Geschädigten auf dessen Verlangen vor Ort gezeigt werden, wird jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen ihm selbst nicht ausgehändigt.

Wer bekommt eine Aufzeichnung?
Aufzeichnungen werden ausschließlich an Mitarbeiter der deutschen Strafverfolgungsbehörden ausgehändigt.

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden
Schutz des Eigentums sowie der Mieter, Mitarbeiter und Mietarbeiterinnen, Diverser im Objekt.
Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz- Grundverordnung ( DS- GVO ) sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.

Was ist das Ziel einer Überwachung auf dem Gelände?
Das Ziel gilt der Abschreckung und der Reduzierung, sowie der Nachverfolgung von Straftaten, zum Schutz des Eigentums sowie der Mitarbeiter und Mieter im Objekt und auf dem Gelände.

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Wahrung des Hausrechts
  • Überwachung des Gebäudes
  • Überwachung des nicht-öffentlichen zugänglichen Bereichs
  • Verbesserte Prävention und Strafverfolgung bei Einbruch, Vandalismus oder anderen strafrechtlich relevanter Delikte.

Was ist in der Vergangenheit passiert?
Es wurden in der Vergangenheit auf unserem Gelände folgende Straftaten/Delikte verfolgt:

  • Autorennen auf den Parkplätzen mit Personen Gefährdung,
  • Brandstiftung mit hohem daraus erfolgtem Sachschaden,
  • Diebstahl,
  • Fahrzeugbeschädigungen mit Fahrerflucht,
  • Angriffe auf Personen,
  • Vandalismus,
  • Illegale Müll Entsorgungen,
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses,
  • Urinieren und Kodieren auf dem Gelände,
  • versuchter Einbruch,
  • Reparaturen von Fremden KFZ Fahrzeugen mit Ölverlust und Gefährdung des Grundwassers
  • und weitere

Wer ist verantwortlich für die Überwachungsanlage und dessen Gelände?
Die bigpark GmbH & Co.KG vertreten durch die bigpark Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Jens Lück, Wobachstraße 11, 74321 Bietigheim – Bissingen. Dies gilt ebenfalls für deren hundertprozentige Tochtergesellschaft, der DLH Invest GmbH & Co.KG, vertreten durch die DLH Invest Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Lück, mit gleicher Anschrift.

Wie lange werden Aufzeichnungen gespeichert?
Die Aufzeichnungen werden 7 Tage automatisch vom System gespeichert und regelmässig sowie automatisch nach 7 Tagen wieder selbständig durch die Anlage gelöscht.

Da die häufigsten Deliktmeldungen erst Tage später festgestellt oder gemeldet werden, ist eine vorzeitige Löschung einzelner Delikte nicht vorgesehen und im System auch derzeit nicht möglich.
Das gesamte überwachte Gelände in Bietigheim-Bissingen umfasst eine erhebliche Größe von knapp 5 Hektar, das Grundstück in Tamm von ca. 1,5 Hektar. Diese können deshalb von unseren beiden Mitarbeitern auch nicht täglich überwacht bzw. kontrolliert werden.

Die jeweiligen Aufzeichnungen werden gelöscht, wenn sie zur Erreichung der vorstehend genannten Zwecke nicht mehr notwendig sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen, spätestens jedoch nach 7 Tagen.

Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für straf- und / oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend den jeweils geltenden Verjährungsvorschriften.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berechtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen ( Art. 16 DSGVO ).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründen zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden ( Recht auf Löschung ).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen ( Art. 21 DSGVO ).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Absicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt ( Art. 77 DSGVO ). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.